
Diskutierten über die Amtsordnung: Andreas Krohn (CDU-Fraktionsvorsitzender in Leezen), Claus-Peter Dieck, Volker Dornquast und Ole Plambeck (vlnr.).
Leezen – Die CDU-Fraktion ist in der Gemeindevertretung Leezen mit 4 Gemeindevertretern und 4 Bürgerlichen Mitgliedern an den Entscheidungen für das Dorf an der B432 aktiv beteiligt. Mit einer Informations- und Diskussionsveranstaltung meldet sich der CDU Ortsverband Leezen nach längerer Pause ins öffentliche Geschehen zurück. Der stellvertretende CDU-Kreisvorsitzende Ole Plambeck aus Leezen hatte Volker Dornquast, Staatssekretär im Landesministerium des Innern dazu in das Hotel Teegen eingeladen und die Veranstaltung organisiert. Als weiterer Gast beteiligte sich der stellvertretende Landrat Claus-Peter Dieck (CDU) an der Diskussion. Unter den 30 Teilnehmern befanden sich zahlreiche Kommunalpolitiker aus den umliegenden Gemeinden.
Das Landesverfassungsgericht hat mit einem Urteil im Februar 2010 die bestehende Amtsordnung des Landes Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Die Gemeinden haben zu viele Selbstverwaltungsaufgaben an die Ämter übertragen, ohne dass die Amtsausschüsse durch direkte Wahlen vom Bürger bestimmt wurden. Bisher konnten Gemeinden Aufgaben der Selbstverwaltung an die zuständigen Ämter übertragen. Der Landtag bereitet eine Neuregelung bis Frühjahr 2012 vor.
„In dem neuen Gesetz geht es nicht darum kommunalpolitische Strukturen zu zerstören. Im Gegenteil – die Gemeindevertretungen sollen gestärkt werden. Um die Auflagen des Landesverfassungerichts zu erfüllen muss zumindest eine erhebliche Reduzierung der Aufgabenübertragung erfolgen“, begründet der Staatssekretär das Vorgehen der christlich-liberalen Landesregierung gleich zu Beginn der Diskussion. Er ist mit Innenminister Klaus Schlie in allen Kreisen des Landes unterwegs um Anregungen zur Ausgestaltung des Gesetzes aufzunehmen.
Kritisch sieht der ehemaligen Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg eine zu breite Kataloglösung, in der jene Aufgaben aufgelistet sind, die einem Amt noch übertragen werden können. Hier besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Wenn möglich, sollten die Gemeindevertreter über ihre Angelegenheiten selbst abstimmen.
Eine geänderte Amtsordnung bedeute auch, dass Aufgaben vom Amt an die Gemeinde zurück gegeben werden. Wollen Gemeinden eines Amtes Aufgaben gemeinsam lösen, so könnten Zweckverbände gegründet werden. Allerdings dürften diese in der Regel nur eine Aufgabe, beispielsweise die Abwasserbeseitigung oder das Schulwesen beinhalten. Darin sehen die Kommunalpolitiker einen erheblichen Mehraufwand gegenüber der heutigen Praxis.